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CPAS / OCMW

Public Centre for Social Welfare (Öffentliche Zentrum für soziale Wohlfahrt). Unter bestimmten Bedingungen bietet ein CPAS/OCMW Personen in Not soziale Dienste. Jede Gemeinde oder Stadt in Belgien hat ihr eigenes CPAS/OCMW mit unterschiedlichen Diensten.

In Not sein

Hilfe brauchen, nicht allein zurechtkommen. Ein CPAS/OCMW kann beschließen, dass Sie in Not sind, wenn Sie folgende Dinge nicht allein bewältigen können: sich unterbringen, sich ernähren, sich anziehen, sich um Ihre Hygiene kümmern oder wenn Sie keinen Zugang zur Gesundheitsfürsorge haben.

Gespräch

Eine Anhörung oder eine persönliche Beratung. Wenn Sie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, werden Sie zu einem Gespräch eingeladen, zuerst von dem Ausländeramt und dann vom CGVS/CGRA. Während des Gesprächs werden Ihnen Fragen gestellt, die Sie so umfassend und ehrlich wie möglich beantworten müssen.

Gesetz

Gesetze sind schriftliche Regeln, die Teil des allgemeinen Rechts sind. Jede Person in Belgien muss das Gesetz befolgen. Die Gerichte stellen sicher, dass die Gesetze eingehalten werden.

Zwangsheirat

Die Heirat zwischen zwei Personen, von denen mindestens eine Person der Heirat nicht aus freien Stücken zustimmt. Mit anderen Worten eine Heirat unter körperlichem oder moralischem Zwang. 

Unbegleiteter Minderjähriger

Unbegleiteter ausländischer Minderjähriger (UFM). Jemand unter 18 Jahren, der in Belgien ohne Eltern oder (rechtlichen) Vormund ankommt.

Einwanderungsbehörde (IO/DVZ/OE)

Die Behörde, die für den Zugang zum Hoheitsgebiet, das Wohnrecht, die Niederlassung und Ausweisung von ausländischen Staatsangehörigen verantwortlich ist. Sie reichen Ihren Antrag auf internationalen Schutz bei dem Ausländeramt ein.

Aufenthaltserlaubnis

Eine Genehmigung, die eine Person haben muss, damit sie in einem Land leben darf, dessen Bürger sie nicht ist. Die meisten Länder legen rechtliche Beschränkungen für ausländische Staatsangehörige fest, die sich in ihrem Land niederlassen oder dort arbeiten möchten.

Schutzbeauftragter

Ein Mitarbeiter des CGVS/CGRA, der Ihnen während des Gesprächs Fragen stellt und Ihren Fall bearbeitet.

Humanitäre Regelung (9bis)

Hierbei handelt es sich um ein Ausnahmeverfahren. Es kommt in Situationen zum Einsatz, in denen Sie zu keinem anderen Aufenthaltsverfahren berechtigt sind, aber dennoch einen Grund haben, in Belgien wohnhaft zu sein. Sie benötigen ein Identitätsdokument, um dieses Verfahren einzuleiten. Das Verfahren kostet 350 € für jeden Erwachsenen des Falls.