Glossar
E
Einwanderungsbehörde (IO/DVZ/OE)
Die Behörde, die für den Zugang zum Hoheitsgebiet, das Wohnrecht, die Niederlassung und Ausweisung von ausländischen Staatsangehörigen verantwortlich ist. Sie reichen Ihren Antrag auf internationalen Schutz bei dem Ausländeramt ein.