Die einzuhaltenden Regeln
Asylsuchende müssen die Regeln des Aufnahmezentrums einhalten.
Bei Ankunft im Aufnahmezentrum erklärt ein Mitarbeiter Ihnen die Abläufe im Zentrum und die Regeln, die einzuhalten sind. Sie erhalten ein Dokument, in dem alle Regeln erklärt werden: die Hausordnung. Dieses Dokument liegt in mehreren Sprachen vor. Das Dokument ist sehr nützlich, und es ist wichtig, dass Sie es vollständig verstehen.
Die Regeln sorgen dafür, dass das Zentrum sauber und ordentlich bleibt. Die Regeln sorgen außerdem für die Sicherheit der Bewohner und gelten für alle Personen, die das Gebäude betreten oder verlassen.
Keine Gewalt oder Waffen
Der Einsatz von Gewalt ist sowohl innerhalb als auch außerhalb des Empfangszentrums verboten. Messer, Stichwaffen oder Objekte, die als Waffen verwendet werden können, sind verboten.
Das Personal des Aufnahmezentrums kann Ihr Zimmer und Ihren Schrank prüfen, um dieses Verbot durchzusetzen. Messer und Stichwaffen werden immer beschlagnahmt. Sie erhalten sie nicht zurück, wenn Sie das Zentrum verlassen.
Wenn Sie gegen die Regeln verstoßen, riskieren Sie eine schwere Strafe: Verlegung in ein anderes Aufnahmezentrum, Ausschluss aus dem Aufnahmenetzwerk oder Strafverfolgung durch die Polizei. Das Aufnahmezentrum kann auch gewisse Informationen an die Polizei und andere zuständige (Regierungs-)Stellen weitergeben.
Wenn Sie gefährliche Gegenstände bei sich führen, wenn Sie im Aufnahmezentrum eintreffen, müssen Sie diese bei einem Mitarbeiter des Zentrums melden. Das Aufnahmezentrum nimmt die gefährlichen Gegenstände in Verwahrung.
Maßnahmen
Wenn Sie die Regeln nicht einhalten, kann die Leitung des Aufnahmezentrums eine Strafe gegen Sie aussprechen. Wenn Sie mit der Strafe nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Einspruch einlegen.
Strafen und das Einspruchsverfahren sind in der Hausordnung erläutert. Auch Ihr Sozialarbeiter kann Ihnen diese Regeln erklären.
Beschwerden
In der Hausordnung wird auch erklärt, dass Sie, wenn Sie mit Ihren Wohnbedingungen in der Aufnahmestelle nicht einverstanden sind, eine Beschwerde beim verantwortlichen Beschwerdebeamten an Ihrem Aufnahmestandort einreichen können.
Sie sind mit der Reaktion Ihres Aufnahmestandorts nicht zufrieden? Sie können über info@fedasil.be eine Beschwerde beim regionalen Leiter von Fedasil einreichen.
Sie sind mit der Reaktion von Fedasil nicht zufrieden? Sie können über www.federaalombudsman.be eine Beschwerde beim staatlichen Ombudsmann einreichen.