Reisen im Ausland während des Verfahrens

Während Ihres Asylverfahrens dürfen Sie nicht ins Ausland reisen. Wenn Ihnen der Flüchtlingsstatus gewährt wurde, dürfen Sie wieder reisen, aber nicht in Ihr Herkunftsland.

Reisen während des Asylverfahrens ist verboten

Als Person, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, dürfen Sie Belgien während Ihres Verfahrens nicht verlassen. Schließlich haben Sie keine Aufenthaltserlaubnis. Ihre Registrierungsbescheinigung gibt Ihnen nicht die Möglichkeit, innerhalb von Europa zu reisen.

Sie können sich aber jederzeit dazu entscheiden, das Asylverfahren zu stoppen, um in Ihre Herkunftsland zurückkehren. Fedasil hilft Ihnen, Ihre Rückkehr zu organisieren, und bezahlt den Flug.

Reisen als anerkannter Flüchtling

Wenn Sie ein anerkannter Flüchtling sind oder subsidiären Schutz erhalten haben, können Sie wieder ins Ausland reisen.

Als Flüchtling dürfen Sie nicht in Ihr Herkunftsland reisen. Wenn Sie in Ihr Herkunftsland reisen, kann Belgien Ihren Flüchtlingsstatus aufheben. Sie verlieren dann Ihre Rechte in Europa.

Welche Dokumente brauchen Sie für die Reise?

  • eine gültige elektronische Karte für ausländische Staatsangehörige
  • ein Reisedokument für Flüchtlinge (blauer Pass).

Beantragung eines blaues Pass

Sie können in der Gemeinde oder Stadt, in der Sie registriert sind, einen Pass beantragen.

Sie benötigen die folgenden Dokumente, um den Pass zu beantragen:

  • Ihre elektronische Karte für ausländische Staatsangehörige
  • ein Passfoto, das den Fotoanforderungen für Pässe entspricht
  • den Nachweis der Familienzusammensetzung (fragen Sie bei der Gemeinde danach)

Für die Reise in bestimmte Länder ist eine zusätzliche Genehmigung erforderlich (ein Visum). Finden Sie heraus, ob Sie ein Visum für das Land benötigen, in das Sie reisen möchten.

Möchten Sie in Ihre Herkunftsland zurückkehren?

Besuchen Sie die Rückkehrstellen von Fedasil.

Oder rufen Sie die kostenlose Telefonnummer 0800 32 745 an.