Reisen im Ausland während des Verfahrens
Während Ihres Asylverfahrens dürfen Sie nicht ins Ausland reisen. Wenn Ihnen der Flüchtlingsstatus gewährt wurde, dürfen Sie wieder reisen, aber nicht in Ihr Herkunftsland.
Reisen während des Asylverfahrens ist verboten
Als Person, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, dürfen Sie Belgien während Ihres Verfahrens nicht verlassen. Schließlich haben Sie keine Aufenthaltserlaubnis. Ihre Registrierungsbescheinigung gibt Ihnen nicht die Möglichkeit, innerhalb von Europa zu reisen.
Sie können sich aber jederzeit dazu entscheiden, das Asylverfahren zu stoppen, um in Ihre Herkunftsland zurückkehren. Fedasil hilft Ihnen, Ihre Rückkehr zu organisieren, und bezahlt den Flug.
Reisen als anerkannter Flüchtling
Wenn Sie ein anerkannter Flüchtling sind oder subsidiären Schutz erhalten haben, können Sie wieder ins Ausland reisen.
Welche Dokumente brauchen Sie für die Reise?
- eine gültige elektronische Karte für ausländische Staatsangehörige
- ein Reisedokument für Flüchtlinge (blauer Pass).
Beantragung eines blaues Pass
Sie können in der Gemeinde oder Stadt, in der Sie registriert sind, einen Pass beantragen.
Sie benötigen die folgenden Dokumente, um den Pass zu beantragen:
- Ihre elektronische Karte für ausländische Staatsangehörige
- ein Passfoto, das den Fotoanforderungen für Pässe entspricht
- den Nachweis der Familienzusammensetzung (fragen Sie bei der Gemeinde danach)
Möchten Sie in Ihre Herkunftsland zurückkehren?
Besuchen Sie die Rückkehrstellen von Fedasil.
Oder rufen Sie die kostenlose Telefonnummer 0800 32 745 an.