Glossar

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F

Flüchtling

Sie werden als Flüchtling angesehen, wenn Sie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben und die Vorgaben der Genfer Konvention erfüllen. 

Ein anerkannter Flüchtling erhält für den beschränkten Zeitraum von fünf Jahr eine Aufenthaltserlaubnis. Nach fünf Jahren erhalten Sie das Recht auf einen ständigen Wohnsitz, vorausgesetzt, dass das CGVS/CGRA Ihren Status während dieser Zeit nicht widerrufen hat.