Glossar
S
Subsidiärer Schutz
Das CGVS/CGRA gewährt Ihnen subsidiären Schutz, wenn Ihnen ernsthafter Schaden droht, wenn Sie in Ihr Herkunftsland zurückkehren und nicht auf den Schutz dieses Landes zählen können.
Eine Person, die subsidiären Schutz erhält, erhält für den beschränkten Zeitraum von einem Jahr eine Aufenthaltserlaubnis. Diese kann dann zweimal für zwei Jahre verlängert werden. Nach fünf Jahren erhalten Sie das Recht auf einen ständigen Wohnsitz, vorausgesetzt, dass das CGVS/CGRA Ihren Status während dieser Zeit nicht widerrufen hat.