Medizinische Regelung
Sie sind schwer erkrankt und können in Ihrem Herkunftsland nicht behandelt werden. Dann können Sie die medizinische Regelung beantragen, um in Belgien zu bleiben. Die Regelung ist ein außerordentliches Verfahren.
Um in Belgien eine medizinische Regelung (9ter) zu erhalten, müssen Sie
- ein Ausweisdokument haben
- eine von Ihrem Arzt ausgefüllte medizinische Bescheinigung des Ausländeramts haben.
- Aus der medizinischen Bescheinigung muss hervorgehen, dass Sie schwer krank sind und in Ihrem Herkunftsland nicht behandelt werden können.
Verfahrensweise für medizinische Regelung: Schritt-für-Schritt-Plan
- Sie senden Ihren Antrag und die ärztliche Bescheinigung per Einschreiben an das Ausländeramt.
- Das Ausländeramt prüft, ob der Antrag vollständig ist. Das Ausländeramt prüft auch, ob Sie für die Regelung infrage kommen. Das ist die Zulassungsphase.
- Ihr Antrag ist zulässig: Sie können für die Dauer der weiteren Untersuchung in Belgien bleiben.
- Ihr Antrag ist nicht zulässig: Sie erhalten eine negative Entscheidung.
3. In der sogenannten „Anspruchsphase“ untersucht das Ausländeramt Ihren Antrag.
- Ihr Antrag ist berechtigt: Ihnen wird ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht gewährt.
- Ihr Antrag ist nicht berechtigt: Sie erhalten eine negative Entscheidung.
Sprechen Sie darüber mit Ihrem Sozialarbeiter.