Humanitäre Regelung

Ihnen wurde kein Aufenthaltsrecht gewährt, aber aus einem bestimmten Grund können Sie nicht in Ihr Herkunftsland zurückkehren. Dann können Sie einen Antrag auf humanitäre Regelung stellen. Die Regelung ist ein außerordentliches Verfahren.

Nachweis von außergewöhnlichen Umständen

Um eine humanitäre Regelung (9bis) zu erhalten, müssen Sie den Nachweis erbringen, warum Ihr Aufenthalt in Belgien Ihre einzige Option ist. Mögliche Gründe:

  • Ihr Aufenthaltsverfahren ist außergewöhnlich lang.
  • Sie sind staatenlos.
  • Die Rückkehr in Ihr Herkunftsland stellt einen Verstoß gegen internationale Menschenrechte dar.

Das Ausländeramt hat die ungebundene Befugnis zu entscheiden, wer eine humanitäre Regelung erhält. Jeder Antrag wird individuell beurteilt.

Bedingungen

Für den Antrag auf Regelung müssen Sie

Verfahrensweise

Sie müssen Ihren Antrag auf Regelung in der Gemeinde stellen, in der Sie gemeldet sind. Die Gemeinde sendet den Antrag an das Ausländeramt, das eine Entscheidung fällt.

In bestimmten Fällen werden Anträge auf Regelung schnell bearbeitet, manchmal dauert es aber auch länger. In der Zwischenzeit haben Sie kein Aufenthaltsrecht und kein Recht zu arbeiten. 

Sie erhalten keine Unterstützung vom CPAS/OCMW und haben kein Anrecht auf einen Aufnahmeplatz bei der Fedasil. Falls erforderlich, erhalten Sie dringende medizinische Hilfe.

Brauchen Sie weitere Informationen oder Hilfe?

Lassen Sie sich von einem Anwalt rechtlich beraten, bevor Sie ein Verfahren zur humanitären Regelung beginnen.