Weibliche Genitalverstümmelung

Sie sind aus Ihrem Herkunftsland geflohen, weil Sie Angst vor Genitalverstümmelung haben. Sie können in Belgien internationalen Schutz beantragen.

Weibliche Genitalverstümmelung ist in Belgien illegal. Wenn festgestellt wird, dass ein Mädchen in Belgien Opfer von Genitalverstümmelung wurde, wird die Polizei benachrichtigt.

Antrag auf internationalen Schutz stellen

Das CGVS/CGRA bearbeitet Ihren Antrag. Das CGVS/CGRA analysiert Ihre persönliche Situation und die Situation in Ihrem Herkunftsland. Das CGVS/CGRA kann Ihnen den Flüchtlingsstatus geben.

  • Sprechen Sie mit Ihrem Sozialarbeiter und Anwalt über das Risiko einer weiblichen Genitalverstümmelung.

Hat Ihre Tochter aufgrund des Risikos einer Genitalverstümmelung den Flüchtlingsstatus erhalten?

Wenn Ihre Tochter den Flüchtlingsstatus erhalten hat, können Sie als Eltern bei der Gemeinde, in der Sie leben, einen Antrag auf humanitäre Regelung (9bis) stellen. 

Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis, sodass Sie mit Ihrer Tochter in Belgien leben können.

Prüfung durch das CGVS/CGRA

Nachdem Ihre Tochter den Flüchtlingsstatus erhalten hat, prüft das CGVS/CGRA, ob Ihre Tochter in Belgien keine Gefahr der Genitalverstümmelung droht.

Die Eltern müssen eine schriftliche Bestätigung unterschreiben, die besagt, dass Ihre Tochter keiner Genitalverstümmelung unterzogen wird.

Sie müssen dem CGVS/CGRA jedes Jahr einen medizinischen Nachweis vorlegen.

Der Nachweis muss bestätigen, dass Ihre Tochter kein Opfer von Genitalverstümmelung war.

Wenn Ihre Tochter Opfer von Genitalverstümmelung war, kann das CGVS/CGRA Ihren Flüchtlingsstatus aufheben.

Video „Weibliche Genitalverstümmelung“ (Zugang)