Ende des Flüchtlingsstatus

Das CGVS/CGRA kann Ihren Flüchtlingsstatus beenden, zum Beispiel wenn Sie eine neue Staatsangehörigkeit haben oder wenn Sie in das Land zurückgehen, in dem Sie Verfolgung gefürchtet haben. Wenn Sie während der Untersuchung betrogen haben, kann das CGVS/CGRA Ihnen den Status auch entziehen.

Beendigung Ihres Flüchtlingsstatus

Das CGVS/CGRA kann die Beendigung Ihres Flüchtlingsstatus beschließen, wenn:

  • Sie freiwillig den Schutz des Landes beantragen, deren Staatsangehöriger Sie sind.
  • Sie freiwillig die Staatsangehörigkeit wieder annehmen, die Sie verloren hatten.
  • Sie eine neue Staatsangehörigkeit haben.
  • Sie freiwillig in das Land zurückgehen, in dem Sie Verfolgung gefürchtet haben.
  • die Umstände, die dazu geführt haben, dass Sie als Flüchtling anerkannt wurden, nicht mehr vorliegen, zum Beispiel aufgrund von dauerhaften Veränderungen in Ihrem Herkunftsland.

Entzug Ihres Flüchtlingsstatus

Das CGVS/CGRA kann den Entzug Ihres Flüchtlingsstatus beschließen, wenn der Status niemals hätte gewährt werden dürfen. Das ist möglich, wenn:

  • Sie in Ihrem Herkunftsland ein Verbrechen begangen haben.
  • Sie im Gespräch falsche Angaben gemacht bzw. gefälschte Dokumente vorgelegt haben.
  • Ihr Verhalten erkennen lässt, dass Sie keinem realen Risiko von ernsthaftem Schaden ausgesetzt sind.
  • Sie vom Schutz hätten ausgeschlossen werden sollen.

Das Ausländeramt kann das CGVS/CGRA auffordern, Ihren Flüchtlingsstatus zu widerrufen, wenn

  • Sie ein besonders ernstes Verbrechen begangen haben.
  • Sie eine Gefahr für die nationale Sicherheit sind.

Einspruch gegen die Entscheidung des CGVS/CGRA

Gegen die Entscheidung des CGVS/CGRA können Sie vor dem RvV/CCE (Rat für Ausländerstreitsachen) Einspruch erheben. Während des Einspruchsverfahrens können Sie nicht aus dem Land zwangsausgewiesen werden.