Sie möchten Ihren Asylantrag zurückziehen

Sie können sich dazu entschließen, Ihr Antragsverfahren für internationalen Schutz einzustellen.

Einige Personen möchten ihr Antragsverfahren für internationalen Schutz zurückziehen, ohne die Entscheidung des CGVS/CGRA abzuwarten. Warum? Da es in ihrem Land keine Probleme mehr gibt und sie dorthin zurückkehren möchten oder da sie eine Aufenthaltserlaubnis in Belgien erhalten haben (durch Familienzusammenführung, Regelung usw.).

CGVS/CGRA

Wie kann ich das Verfahren abbrechen?

Wenn Sie nicht mehr länger Schutz von Belgien beantragen möchten, müssen Sie das CGVS/CGRA benachrichtigen. Sie sind die einzige Person, die Ihr Verfahren abbrechen kann. Ihr Anwalt oder eine andere Person kann nicht in Ihrem Namen entscheiden. 

Sie müssen ein Dokument des CGVS/CGRA ausfüllen. Bitten Sie Ihren Sozialarbeiter oder Anwalt um Hilfe, um das Dokument zu erhalten, und füllen Sie es aus. Erkundigen Sie sich auch nach den Konsequenzen für Ihren Wohnsitz in Belgien.

Wenn das CGVS/CGRA das Dokument empfängt, stellt es das Antragsverfahren auf Schutz sofort ein.

Folgen des Dubliner Übereinkommens
Beachten Sie: Wenn Sie Ihren Antrag auf internationalen Schutz in Belgien abbrechen und dann in einem anderen Land der Europäischen Union einen Antrag einreichen, gelten die Regeln des Dubliner Übereinkommens. Das bedeutet, dass Belgien für die Bearbeitung Ihres Antrags auf internationalen Schutz verantwortlich bleibt. Im Grund schickt das andere europäische Land Sie nach Belgien zurück.