Ein Folgeantrag auf internationalen Schutz

Sie können einen Folgeantrag auf internationalen Schutz stellen, wenn Ihr erster Antrag abgelehnt wurde. Stellen Sie nur dann einen Folgeantrag, wenn es einen neuen Grund oder neue Fakten gibt, nachdem Ihr erster Antrag abgelehnt wurde.

Registrieren Sie Ihren Folgeantrag beim Ausländeramt.

  • Der erste Antrag muss unbedingt geschlossen sein.
  • Das Verfahren für einen Folgeantrag erfolgt in der gleichen Sprache wie beim ersten Antrag.

Die Regeln für einen Folgeantrag unterscheiden sich von denen für einen ersten Asylantrag.