Folgeantrag: Konsequenzen für die Aufnahme

Ein Folgeantrag bedeutet: Verzicht auf Aufnahmeplatz.

Wenn ein Folgeantrag registriert ist, darf die Fedasil Ihnen keinen Platz in einem Aufnahmezentrum oder in einem Gebäude des CPAS geben. Sie erhalten während des Verfahrens jedoch weiterhin medizinische Hilfe.

Ähnlich kann das Recht auf Aufnahme eingeschränkt sein, wenn ein Asylantrag durch eine minderjährige Person in ihrem eigenen Namen gestellt wird, nachdem ein zuvor gestellter Antrag, der durch die Eltern/den Vormund eingereicht wurde, abgelehnt wurde.

Erst wenn das CGVS/CGRA beschließt, dass in Ihrem Fall neue Elemente vorliegen (Ihr Fall wird als zulässig erklärt), können Sie sich erneut an das Ankunftszentrum der Fedasil wenden und einen Aufnahmeplatz beantragen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation in Belgien? 
Sie können im Fedasil-Infopoint Fragen zu rechtlichen Angelegenheiten, zu Ihrem Asylverfahren, zu Arbeit, Bildung und Ausbildung, Verwaltungsverfahren, Hilfe bei der Rückkehr, medizinischer und psychologischer Hilfe und zu materieller Unterstützung stellen.

Sie können hier nicht nach einem Aufnahmeplatz fragen. Hierfür müssen Sie sich in der Warteliste für die Aufnahme registrieren.

Öffnungszeiten

  • Montag     9:00 - 12:00
  • Dienstag    9:00 - 12:00
  • Mittwoch      geschlossen 
  • Donnerstag   9:00 - 12:00
  • Freitag        9:00 - 12:00
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