Wenn du kein Niederländisch oder Französisch sprichst, kannst du um einen Dolmetscherbitten. Der Dolmetscher sorgt dafür, dass du und der Schutzbeauftragte euch verstehen könnt.
Du kannst auch darum bitten, dass dich eine Person deines Vertrauens zu dem Gespräch begleitet. Dies ist ein Erwachsener, dem du vertraust, z. B. ein Psychologe, Lehrer oder Sozialarbeiter.
Das GKFS kann auch ein Familienmitglied, z. B. deinen Bruder oder deine Tante, zu dem Gespräch einladen, um deine Situation zu klären.
Die Prüfung
Nach dem Gespräch wird der Schutzbeauftragte deinen Antrag auf internationalen Schutz prüfen.
Er oder sie wird verschiedene Elemente überprüfen:
- die Glaubwürdigkeit deiner Geschichte
- die Dokumente, die du gesammelt hast, um deine Geschichte zu belegen
- die Situation in deinem Herkunftsland oder dem Land, in dem du dich aufgehalten hast
Das GKFS wird dein Alter, deinen Hintergrund und deine Bedürfnisse berücksichtigen.
Nach der Prüfung wird dir das GKFS einen Brief mit seiner Entscheidung schicken. Dein Vormund und dein Anwalt erhalten den gleichen Brief.