Asylverfahren für unbegleitete Minderjährige

Bist du ein unbegleiteter ausländischer Minderjähriger und hast du einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt? Hier findest du nützliche Informationen zu deinemAsylverfahren.

Das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose (GKFS) erhält deinen Antrag von der Einwanderungsbehörde. Das GKFS prüft deinen Asylantrag auf der Grundlage eines Gesprächs. Während des Gesprächs hast du die Möglichkeit zu erklären, warum du Belgien um Schutz bittest.

Vorbereitung auf das Gespräch

Du, dein Vormund und deinAnwalt erhalten eine Einladung zu einem Gespräch. Du und dein Vormund müssen bei dem Gespräch anwesend sein. Lass dich am besten auch von deinem Anwalt unterstützen.

Sammle vor dem Gespräch so viele Informationen und Dokumente wie möglich, die

  • deine Identität und dein Alter
  • deine Reise nach Belgien
  • die Gründe, warum du geflohen bist,
  • und eventuell den Wohnort deiner Familie belegen
  • .

Das GKFS benötigt diese Informationen, um deinen Antrag so gründlich wie möglich zu bearbeiten. Dein Vormund und dein Anwalt werden dir helfen, diese Informationen zusammenzustellen.

Gespräch mit Minderjährigen

Wie läuft das Gespräch ab?

Das Gespräch findet in einem Raum im GKFS-Gebäude in Brüssel statt. Ein Schutzbeauftragter vom GKFS wird dich befragen. Der Schutzbeauftragte hat Erfahrung mit der Befragung von Kindern und wird dir helfen, deine Geschichte in deinen eigenen Worten zu erzählen.

Da du noch minderjährig bist, erwartet das GKFS nicht, dass du die Antworten auf alle Fragen kennst.

Es ist besser zu sagen, dass man etwas nicht weiß, als zu lügen oder etwas zu erfinden.

Wenn du kein Niederländisch oder Französisch sprichst, kannst du um einen Dolmetscherbitten. Der Dolmetscher sorgt dafür, dass du und der Schutzbeauftragte euch verstehen könnt.

Du kannst auch darum bitten, dass dich eine Person deines Vertrauens zu dem Gespräch begleitet. Dies ist ein Erwachsener, dem du vertraust, z. B. ein Psychologe, Lehrer oder Sozialarbeiter.

Das GKFS kann auch ein Familienmitglied, z. B. deinen Bruder oder deine Tante, zu dem Gespräch einladen, um deine Situation zu klären.

Die Prüfung

Nach dem Gespräch wird der Schutzbeauftragte deinen Antrag auf internationalen Schutz prüfen.

Er oder sie wird verschiedene Elemente überprüfen:

  • die Glaubwürdigkeit deiner Geschichte
  • die Dokumente, die du gesammelt hast, um deine Geschichte zu belegen
  • die Situation in deinem Herkunftsland oder dem Land, in dem du dich aufgehalten hast

Das GKFS wird dein Alter, deinen Hintergrund und deine Bedürfnisse berücksichtigen.

Nach der Prüfung wird dir das GKFS einen Brief mit seiner Entscheidung schicken. Dein Vormund und dein Anwalt erhalten den gleichen Brief.