Antragstellung

Nach der Registrierung Ihres Antrags auf Schutz lädt das Ausländeramt Sie zur offiziellen Antragstellung in seinen Sitz ein.

Wie funktioniert das?

Während der Registrierung im Ankunftszentrum erhalten Sie vom Ausländeramt das Datum der Einberufung für Ihre Antragstellung. Das Datum liegt mindestens zwei Werktage später. Das Datum ist auf der Registrierungsbescheinigung, die Sie erhalten, schriftlich vermerkt.

Wenn Sie in einem Aufnahmezentrum leben, erhalten Sie von Ihrem Sozialarbeiter Tickets und eine Karte für die Fahrt zum Ausländeramt an diesem Datum.

Termine sind immer um 8:00 Uhr morgens. Sie müssen mit allen Mitgliedern Ihrer Familie (einschließlich Kinder) anreisen und Ihre Registrierungsbescheinigung dabei haben.

Am Tag des Termins erhalten Sie eine Urkunde namens Anlage 26, die Ihr Nachweis dafür ist, dass Sie den Antrag gestellt haben. Ihr Antrag ist dann offiziell gestellt.

Was geschieht nach der Antragstellung?

Das Ausländeramt vermerkt auf Ihrer Anlage 26 einen neuen Termin. An diesem Datum kehren Sie in das Ausländeramt zurück, um ein Gespräch zu führen und einen Fragebogen auszufüllen.

Beispiel für Anlage 26 in französischer Sprache