Sie leben nicht in einem Aufnahmezentrum
Wenn Sie während der Prüfung Ihres Asylantrags nicht in einem Aufnahmezentrum leben, erhalten Sie keine finanzielle Unterstützung. Sie haben das Recht auf medizinische Unterstützung.
Für die Zeit, in der Belgien Ihren Antrag auf internationalen Schutz prüft, erhalten Sie eine Unterkunft an einem Aufnahmeort, bei dem es sich häufig um ein Aufnahmezentrum von Fedasil oder dem Roten Kreuz handelt. Die belgische Regierung zahlt für Ihre Nahrungsmittel und Ihre Unterbringung.
Aus den folgenden Gründen bleiben Sie möglicherweise nicht in einem Aufnahmezentrum (Code 207 „Nicht erschienen“):
- Sie entscheiden sich, nicht in einem Aufnahmezentrum zu leben: Sie haben eine eigene Unterkunft oder können bei Familie oder Freunden leben. Daher leben Sie unter einer Privatadresse.
- Fedasil hat Ihnen keinen Aufnahmeplatz bereitgestellt: Sie haben kein Anrecht auf einen Aufnahmeplatz.
Welche Unterstützung erhalten Sie als Asylsuchender, wenn Sie nicht in einem Aufnahmezentrum leben?
- Sie müssen für Ihre eigene Nahrung und Unterkunft sorgen.
- Sie müssen für Ihre eigene finanzielle Unterstützung sorgen.
- Sie haben das Recht auf medizinische Unterstützung.
Ziehen Sie zu einer anderen Privatadresse um? Stellen Sie sicher, dass Sie den Asyldiensten (DVZ/OE und CGVS/CGRA) mit dem Formular Ihre neue Adresse geben.