Subsidiärer Schutz

Bestimmte Asylsuchende werden nicht als Flüchtlinge angesehen, erhalten aber „subsidiären Schutz“.

Wenn Sie In Belgien Schutz beantragen, kann das CGVS/CGRA entscheiden, Ihnen keinen Flüchtlingsstatus zu gewähren. Das CGVS/CGRA kann Ihnen aber anderen Schutz geben: subsidiären Schutz.

Warum? Da Sie nicht die Kriterien der Genfer Konvention erfüllen, aber schwerwiegende Probleme bekommen, wenn Sie in Ihr Land zurückkehren. Das kann der Fall sein, weil sich Ihr Land im Krieg befindet oder weil Ihnen die Gefahr einer Todesstrafe oder von Folter droht.

Wenn Sie den subsidiären Schutzstatus erhalten, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von einem Jahr. Die Gemeinde kann diesen dann jedes Mal für einen Zeitraum von zwei Jahren verlängern. Nach fünf Jahren kann ein Empfänger von subsidiärem Schutz eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dieses Verfahren wird ebenfalls von der Gemeinde bearbeitet.

Das CGVS/CGRA kann Ihren subsidiären Schutz aufheben, wenn sich die Situation in Ihrem Land ändert (Krieg) oder wenn keine Gefahr mehr besteht.

Lassen Sie sich das von Ihrem Sozialarbeiter oder Anwalt erklären. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website des CGVS/CGRA.