Glossar

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G

Genfer Konvention

Die Flüchtlingskonvention (1951) wurde von 150 Ländern unterzeichnet, darunter Belgien. Durch die Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich diese Länder dazu, jede Person zu schützen, die von ihrem eigenen Land nicht geschützt wird. Auf Grundlage dieser Konvention kann eine Person als Flüchtling anerkannt werden. Flüchtlinge müssen die folgenden Bedingungen erfüllen: sich außerhalb ihres eigenen Landes befinden, Grund zur Furcht vor Verfolgung haben und nicht in der Lage oder widerwillig sein, in ihrem eigenen Land um Schutz zu bitten. Der Grund für die Verfolgung muss einer der folgenden sein: Rasse, Religion, Nationalität, politische Überzeugung oder soziale Gruppe.