Schutz für Opfer von Menschenhandel oder Menschenschmuggel
Sind Sie ein Opfer von Menschenhandel oder Menschenschmuggel? Werden Sie von einem Arbeitgeber ausgebeutet, zum Betteln, zur Prostitution oder zum Begehen eines Verbrechens gezwungen? Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen Schutz in Belgien erhalten.
Wann werden Sie als Opfer von Menschenhandel angesehen?
Wenn Sie sich in Belgien aufhalten, keine belgische Staatsbürgerschaft haben und sich in mehr als einer der folgenden Situationen befinden:
- Sie befinden sich nicht in der Situation, die Ihnen versprochen wurde.
- Sie werden gezwungen, etwas zu tun, was Sie nicht tun möchten.
- Ihr Gehalt ist deutlich niedriger, als es Ihnen versprochen wurde. Sie erhalten für die Arbeit keine Bezahlung oder nur eine geringe Bezahlung.
- Sie werden von den Personen, die Sie hierher gebracht haben, zur Arbeit genötigt, um für Ihre Reise zu bezahlen.
- Sie oder Ihre Familie werden bedroht und/oder Sie sind Opfer von Gewalt.
- Ihre Dokumente wurden Ihnen weggenommen oder werden Ihnen vorenthalten.
- Sie dürfen das Haus nicht verlassen. Sie leben isoliert von der Außenwelt.
- Sie sind nach einer langen Reise nach Belgien gekommen, für die Sie sehr viel Geld bezahlen mussten, Sie wurden Opfer von Gewalt oder Ihr Leben ist in Gefahr.
Welche Schutzmöglichkeiten gibt es für die Opfer von Menschenhandel?
Als Opfer von Menschenhandel können Sie unter den folgenden Bedingungen den Aufenthaltsstatus erhalten:
- Sie kooperieren bei der Untersuchung dieser Vergehen.
- Sie haben keinen weiteren Kontakt mit den Tätern dieser Verbrechen.
- Sie stimmen der Unterstützung durch eines der drei spezialisierten Aufnahmezentren in Belgien zu:
- in Brüssel: PAG-ASA
- in Antwerpen: PAYOKE
- in Lüttich: SÜRYA
Unterstützung in den Aufnahmezentren
Diese drei Aufnahmezentrum helfen Opfern mit:
- einer sicheren Zuflucht
- medizinischer und psychologischer Hilfe
- juristischer Unterstützung
Benötigen Sie dringend Hilfe oder sind Sie in Gefahr? Wählen Sie die Notrufnummer 101 oder 112.