Ende des subsidiären Schutzes

Das CGVS/CGRA kann Ihren subsidiären Schutz beenden. Das kann durch Aufhebung oder Widerruf Ihres Status geschehen.

Beendigung Ihres Status

Das CGVS/CGRA kann beschließen, den subsidiären Schutz zu beenden, wenn die Umstände, die zu dem Status geführt haben, nicht mehr vorliegen oder sich derart geändert haben, dass sie nicht mehr zwingend notwendig sind. Das ist auch möglich, wenn aufgrund Ihres eigenen Verhaltens kein Schutz mehr notwendig ist.

Entzug Ihres Status

Das CGVS/CGRA kann den Entzug Ihres subsidiären Schutzes beschließen, wenn der Status niemals hätte gewährt werden dürfen. Das ist möglich, wenn:

  • Sie in Ihrem Herkunftsland ein Verbrechen begangen haben.
  • Sie im Gespräch falsche Angaben gemacht bzw. gefälschte Dokumente vorgelegt haben.
  • Ihr Verhalten erkennen lässt, dass Sie keinem realen Risiko von ernsthaftem Schaden ausgesetzt sind.
  • Sie vom Schutz hätten ausgeschlossen werden sollen.

Einspruch

Gegen die Entscheidung des CGVS/CGRA können Sie vor dem RvV/CCE (Rat für Ausländerstreitsachen) Einspruch erheben. Während des Einspruchsverfahrens können Sie nicht aus dem Land zwangsausgewiesen werden.