Anerkennung des Studienabschlusses in Flandern
Haben Sie einen ausländischen Studienabschluss? NARIC Flandes erkennt ausländische Studienabschlüsse für Personen an, die in Flandern arbeiten oder studieren möchten.
Wie lassen Sie Ihren Studienabschluss anerkennen?
Sie können zwischen zwei verschiedenen Verfahren wählen:
1. Anerkennung des Niveaus: NARIC trifft eine Entscheidung zum Niveau Ihres ausländischen Abschlusses.
- Um herauszufinden, mit welchem flämischen Bildungsniveau Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist (z. B. sekundäre Bildung, höhere berufliche Bildung, Bachelor oder Master).
- Um sich auf eine bestimmte Stelle zu bewerben.
- Es gibt in Flandern keine entsprechenden Kurse für höhere Bildung.
- Wenn Sie das Studienprogramm Ihres Kurses nicht (oder nicht mehr) haben.
2. Besondere Anerkennung: NARIC trifft eine Entscheidung zu dem spezifischen flämischen Abschluss, dem Ihr Abschluss entspricht.
- Wenn Sie in Belgien einem regulierten Beruf nachgehen möchten, zum Beispiel Arzt, Krankenpfleger, Architekt, Buchhalter usw. Für den Zugang zu regulierten Berufen müssen Sie auch die berufliche Anerkennung einer anderen Körperschaft beantragen.
- Wenn Sie einen geschützten Titel führen möchten, zum Beispiel Industrietechniker, Gewerbetechniker, Bauingenieur, Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Architekt, Hebamme, Sozialarbeiter.
- Wenn die Anerkennung mit einem speziellen Studiennachweise erforderlich ist, um einen bestimmten Beruf auszuüben.
- Wenn Sie die Anerkennung eines Doktorgrades beantragen.
Welche Dokumente?
Welche Dokumente Sie bei der NARIC vorlegen müssen, hängt vom Verfahren ab. Bei einer spezifischen Anerkennung benötigen Sie mehr Dokumente als bei einer Anerkennung des Niveaus. Wenn Ihre Dokumente nicht auf Niederländisch, Französisch, Englisch oder Deutsch vorliegen, benötigen Sie außerdem eine Übersetzung.
Die Kosten?
Die Beantragung der Entsprechung Ihres Studienabschlusses ist für Personen, die zum Zeitpunkt des Antrags folgende Punkte erfüllen, kostenlos:
- Person, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat
- anerkannte Flüchtling oder Personen, die subsidiären Schutz erhalten haben
- eine höhere Beihilfe erhalten und dies mit einem Nachweis der Krankenkasse belegen können
- ein existenzsicherndes Entgelt vom CPAS/OCMW oder soziale Unterstützung erhalten, die einem existenzsichernden Entgelt entspricht
- über einen Integrationsvertrag verfügen, der weniger als drei Jahre alt ist
- Arbeitssuchende sind und vom VDAB oder ACTIRIS verwiesen wurden