Wann können Sie arbeiten?
Asylsuchende können in Belgien vier Monate nach Einreichung ihres Antrags arbeiten. Anerkannte Flüchtlinge dürfen, genau wie Belgier, uneingeschränkt arbeiten.
Sie sind Asylsuchender
Wenn das CGVS/CGRA noch keine Entscheidung zu Ihrem Antrag auf internationalen Schutz gefällt hat, dürfen Sie erst vier Monate nach Einrichtung Ihres Antrags auf internationalen Schutz arbeiten.
- Wenn Sie Ihre orangene Karte bei der Gemeinde verlängern, wird auf dieser automatisch „Arbeitsmarkt: unbegrenzt“ vermerkt.
- Sie können in Belgien alle Berufe ausüben.
Wie lange gilt das Recht auf Arbeit?
Ihr Recht auf Arbeit bleibt gültig, bis das CGVS/CGRA eine Entscheidung zu Ihrem Antrag gefällt hat. Wenn Sie Widerspruch gegen die Entscheidung des CGVS/CGRA einreichen, ist Ihr Recht auf Arbeit gültig, bis der Rat für Ausländerstreitsachen (RvV/CCE) eine Entscheidung in Ihrem Widerspruchsverfahren fällt.
Sie sind anerkannter Flüchtling
Sie haben ein unbegrenztes Recht auf Arbeit, wenn Sie den Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz genießen.