LGBTQI und Anträge auf internationalen Schutz
Fürchten Sie, in Ihrem Herkunftsland aufgrund Ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt zu werden? Dann können Sie internationalen Schutz beantragen.
Als LGBTQI-Person gehören Sie einer gefährdeten Gruppe an. Das CGVS/CGRA berücksichtigt dies bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf internationalen Schutz.
Gespräch mit einem Mann oder einer Frau
Beim Gespräch mit dem Schutzbeauftragten des CGVS/CGRA ist es wichtig, dass Sie über die Schwierigkeiten sprechen, vor denen Sie als LGBTQI-Person geflohen sind.
Finden Sie es schwierig, Ihre Geschichte einem Mann oder einer Frau zu erzählen? Im Fragebogen des Ausländeramts können Sie eintragen, ob Sie ein Gespräch mit einem männlichen oder weiblichen Schutzbeauftragten und Dolmetscher wünschen. Das CGVS/CGRA versucht dann, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Bitten Sie Ihren Sozialarbeiter in dieser Angelegenheit um Hilfe.
Vorlage des Nachweises
Sammeln Sie vor dem Gespräch so viele Informationen und Unterlagen wie möglich, bezüglich
- Ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität
- Ihrer Reise nach Belgien
- Ihrer Gründe, aus denen Sie die Verfolgung in Ihrem Herkunftsland fürchten
Der Schutzbeauftragte untersucht die Glaubwürdigkeit Ihrer sexuellen Orientierung auf Grundlage Ihrer Angaben und Beweise. Das CGVS/CGRA akzeptiert keine Fotos oder Videos von sexuellen Handlungen als Beweismittel. Der Schutzbeauftragte untersucht auch, ob Ihre Furcht vor Verfolgung in Ihrem Herkunftsland gerechtfertigt ist.