Ihre Einladung zum CGVS/CGRA
Das CGVS/CGRA lädt Sie in seine Büros in Brüssel ein.
Das CGVS/CGRA lädt Sie mindestens einmal zu einem persönlichen Gespräch ein.
Wie erhalte ich meine Einladung?
Das CGVS/CGRA sendet Ihnen ein Einladungsschreiben per Post an die Adresse Ihrer Wahl oder per E-Mail an das Aufnahmezentrum, in dem Sie leben. Wenn Sie einen Anwalt haben, erhält dieser eine Kopie des Schreibens.
Es ist wichtig, dass Sie dem CGVS/CGRA Ihre richtige Adresse nennen, damit sichergestellt ist, dass Sie das Einladungsschreiben erhalten. Wenn Sie umgezogen sind, senden Sie dem CGVS/CGRA ein Einschreiben mit Ihrer neuen Adresse. Sie können das entsprechende Formular hier herunterladen.
Was enthält die Einladung?
Die Einladung gibt an, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit Sie in den Büros des CGVS/CGRA in Brüssel erscheinen müssen, um an Ihrem persönlichen Gespräch teilzunehmen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?
Wenn Sie aus gravierenden Gründen nicht zu dem Gespräch erscheinen können, weil Sie zum Beispiel krank sind, müssen Sie das CGVS/CGRA informieren und Ihre Abwesenheit innerhalb der in Ihrem Einladungsschreiben angegebenen Zeit mit einer Bescheinigung begründen. Bitten Sie hierbei Ihren Anwalt oder Sozialarbeiter um Hilfe.
Adresse CGVS/CGRA