Flüchtlingsstatus

Asylsuchende, die den Flüchtlingsstatus erhalten, können in Belgien bleiben.

Das CGVS/CGRA entscheidet, ob Sie von Belgien Schutz erhalten können. Wenn Sie den Flüchtlingsstatus erhalten, können Sie fünf Jahre in Belgien bleiben. Nach fünf Jahren können Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erlangen.

Das CGVS/CGRA trifft seine Entscheidung auf Grundlage der Genfer Konvention

Flüchtlinge haben dieselben Rechte und Pflichten wie Belgier. Sie können arbeiten und soziale Unterstützung beantragen. Lassen Sie sich das von Ihrem Sozialarbeiter oder Anwalt erklären. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website des CGVS/CGRA.

Flüchtlinge können nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren.

Einige Antragsteller auf Schutz erhalten keinen Flüchtlingsstatus, dafür aber „subsidiären Schutz“.