Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit

Ausländische Staatsbürger dürfen erst dann die belgische Staatsangehörigkeit beantragen, wenn sie seit fünf Jahren rechtmäßig in Belgien leben. Es gibt zahlreiche Bedingungen, die erfüllt sein müssen.

Kinder belgischer Eltern erhalten automatisch die belgische Staatsangehörigkeit. Ausländische Staatsbürger können unter bestimmten Bedingungen die belgische Staatsangehörigkeit beantragen.

 Wann können Sie einen Antrag auf die belgische Staatsangehörigkeit einreichen

  • Sie wohnen seit mindestens fünf Jahren legal in Belgien.
  • Sie haben das Recht, auf unbestimmte Zeit hier zu bleiben.
  • Sie sind in Belgien integriert und haben zum Beispiel einen Integrationsnachweis.
  • Sie können eine der drei Nationalsprachen sprechen und schreiben.
  • Sie haben bereits mindestens 468 Tage lang gearbeitet.

Für bestimmte ausländische Staatsangehörige gelten andere Bedingungen: Minderjährige, ausländische Staatsbürger, die mit einem belgischen Staatsbürger verheiratet sind, Eltern belgischer minderjähriger Kinder, staatenlose Personen, alte oder kranke Personen. 

Weitere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

Wie beantragen Sie die belgische Staatsangehörigkeit?

  • Sie müssen Ihren Antrag in der Gemeinde stellen, in der Sie gemeldet sind.
  • Der Gemeindebeamte prüft Ihren Antrag unter Beratung mit dem Ausländeramt, dem Büro der Staatsanwaltschaft und der Abteilung für nationale Sicherheit.
  • Das Büro der Staatsanwaltschaft fällt die Entscheidung über den Antrag (innerhalb von vier Monaten) und informiert den Gemeindebeamten.
  • Wenn die Entscheidung negativ ist, können Sie beim Gericht der ersten Instanz Einspruch einlegen.