Einspruch gegen eine Entscheidung des CGVS/CGRA?

Möchten Sie die Entscheidung des CGVS/CGRA anfechten? Sie können beim Rat für Ausländerstreitsachen (CALL/RvV/CCE) Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Beraten Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Anwalt.

Einspruch einlegen

Um Einspruch gegen eine negative Entscheidung des CGVS/CGRA einzulegen, müssen Sie und Ihr Anwalt Widerspruch beim Rat für Ausländerstreitsachen einreichen. Dieser Einspruch muss alle wichtigen Elemente enthalten, damit der Rat für Ausländerstreitsachen Ihren Fall bearbeiten kann.

Bis wann muss ein Einspruch eingereicht werden?

Sie müssen den Einspruch beim Rat für Ausländerstreitsachen innerhalb einer bestimmten Zeit einlegen. Die Frist für das Einreichen eines Einspruchs ist auf dem Schreiben vermerkt, das die Entscheidung des CGVS/CGRA enthält.

Im Allgemeinen liegt die Frist für das Einreichen eines Einspruchs bei 30 Tagen. In einigen Fällen ist die Frist kürzer und liegt bei 10 oder 5 Tagen, zum Beispiel, wenn Sie sich in einer Gewahrsamseinrichtung aufhalten.

Die Untersuchung des Rats für Ausländerstreitsachen

Der Rat für Ausländerstreitsachen prüft Ihren Fall ein zweites Mal. Das Verfahren beim Rat für Ausländerstreitsachen erfolgt hauptsächlich schriftlich. Es gibt aber eine Anhörung in Brüssel. Sie oder Ihr Anwalt müssen bei der Anhörung anwesend sein.

Während dieses Einspruchsverfahrens können Sie nicht aus dem Land zwangsausgewiesen werden.

Sie können aber aus dem Land zwangsausgewiesen werden, wenn sich der Einspruch auf Folgendes bezieht:

  • einen Einspruch gegen eine Unzulässigkeitsentscheidung für einen dritten Antrag auf internationalen Schutz
  • einen Einspruch gegen eine Unzulässigkeitsentscheidung für einen Folgeantrag innerhalb eines Jahres nach der ersten endgültigen Entscheidung aus der Haft.

Die Entscheidung des Rats für Ausländerstreitsachen

Der Rat für Ausländerstreitsachen kann verschiedene Entscheidungen fällen. Der Rat für Ausländerstreitsachen kann:

  • die Entscheidung des CGVS/CGRA aufrecht erhalten. Die Entscheidung des CGVS/CGRA ist dann endgültig.
  • die Entscheidung des CGVS/CGRA prüfen. Das bedeutet, dass der Rat für Ausländerstreitsachen eine andere Entscheidung als das CGVS/CGRA fällt.
  • die Entscheidung des CGVS/CGRA annullieren. Das CGVS/CGRA bearbeitet Ihren Fall erneut und berücksichtigt die Hinweise des Rats für Ausländerstreitsachen.

Nach einer negativen Entscheidung

Nach einer negativen Entscheidung des Rats für Ausländerstreitsachen erhalten Sie die Anweisung, das Hoheitsgebiet zu verlassen.