Dublin-Verfahren für unbegleitete Minderjährige
Für unbegleitete minderjährige Ausländer gelten andere Vorschriften zur Bestimmung des europäischen Lands, das für einen Antrag zuständig ist (Dubliner Übereinkommen).
Bei unbegleiteten Minderjährigen untersucht das Ausländeramt, ob es Angehörige oder Verwandte gibt, die sich legal in einem anderen europäischen Land aufhalten.
Wenn das der Fall ist, wird deine Situation im Detail analysiert. Das Ausländeramt kann dieses Land auffordern, deinen Antrag auf Schutz zu bearbeiten. Wenn das zuständige Land zustimmt, organisiert das Ausländeramt deine Reise in dieses Land.