Bist du ein unbegleiteter Minderjähriger?

Bist du minderjährig (unter 18 Jahre alt) und bist du ohne Eltern oder einen gesetzlichen Vormund nach Belgien gekommen? Dann wirst du als unbegleiteter minderjähriger Ausländer eingestuft.

Bist du als unbegleiteter Minderjähriger nach Belgien gekommen? Dann bist du nicht allein. Verschiedene Personen stehen dir zur Seite: ein Vormund, ein Anwalt und die Betreuer im Aufnahmezentrum. Sie helfen dir, Entscheidungen über deine Zukunft zu treffen, und sie schaffen ein sicheres Umfeld für dich.

Wenn man noch keine 18 Jahre alt ist, wird man in Belgien als minderjährig betrachtet. Ab dem Alter von 18 Jahren gehörst du zu den Erwachsenen. Wenn das Ausländeramt oder der Vormundschaftsdienst Zweifel an deinem Alter hat, musst du dich einer Altersfeststellung unterziehen.

Unbegleitete Minderjährige

Warum ist dein Alter (unter 18 Jahre) so wichtig?

  • Für dein Verfahren. Als unbegleiteter minderjähriger Ausländer kannst du einen Antrag auf Asyl oder auf ein Sonderaufenthaltsrecht stellen.
  • Für deine Vormundschaft. Der Vormundschaftsdienst weist dir so schnell wie möglich einen Vormund zu. Diese Person steht dir solange helfend zur Seite und handelt im Asylverfahren in deinem Namen, bis du 18 Jahre alt bist. Zusammen mit deinem Vormund solltest du unbedingt einen Anwalt aufsuchen, um die Vorgehensweise zu besprechen.
  • Für deinen Aufenthaltsort. Als Minderjähriger lebst du zusammen mit jungen Menschen deines Alter in einem getrennten Bereich des Aufnahmezentrums. Betreuer helfen dir mit Nahrung, Kleidung sowie in Bezug auf Schule und Freizeit.
  • Bei der Herstellung von Kontakt zu deiner Familie. Dein Vormund und die Betreuer helfen dir dabei, Kontakt mit deiner Familie aufzunehmen.

Bist du in Gefahr? Wähle die Notrufnummer der Polizei: 112 oder 101.