Wann können Sie arbeiten?

Asylsuchende können in Belgien vier Monate nach Einreichung ihres Antrags arbeiten. Anerkannte Flüchtlinge dürfen, genau wie Belgier, uneingeschränkt arbeiten.

Sie sind Asylsuchender

Wenn das CGVS/CGRA noch keine Entscheidung zu Ihrem Antrag auf internationalen Schutz gefällt hat, dürfen Sie erst vier Monate nach Einrichtung Ihres Antrags auf internationalen Schutz arbeiten.

  • Wenn Sie Ihre orangene Karte bei der Gemeinde verlängern, wird auf dieser automatisch „Arbeitsmarkt: unbegrenzt“ vermerkt.
  • Sie können in Belgien alle Berufe ausüben.

Wie lange gilt das Recht auf Arbeit?

Ihr Recht auf Arbeit bleibt gültig, bis das CGVS/CGRA eine Entscheidung zu Ihrem Antrag gefällt hat. Wenn Sie Widerspruch gegen die Entscheidung des CGVS/CGRA einreichen, ist Ihr Recht auf Arbeit gültig, bis der Rat für Ausländerstreitsachen (RvV/CCE) eine Entscheidung in Ihrem Widerspruchsverfahren fällt.

Sie sind anerkannter Flüchtling

Sie haben ein unbegrenztes Recht auf Arbeit, wenn Sie den Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz genießen.

Benötigen Sie Hilfe oder weitere Informationen?

Haben Sie Fragen zu Ihrer Arbeitsberechtigung und Ihrem Aufenthalt in Belgien?

  • Besuchen Sie das Amt für öffentliche Angelegenheit der Gemeinde, in der Sie leben, oder vereinbaren Sie dort einen Termin.
  • Jede Gemeinde und jede Stadt hat eine eigene Website mit praktischen Informationen (Telefonnummern, Öffnungszeiten).
Beispiel einer orangenen Karte / Registrierungsbescheinigung (AI)
Beispiel einer orangenen Karte / Registrierungsbescheinigung (AI)