Vorladung des CGVS/CGRA zu meinem Gespräch

Das Ausländeramt sendet Ihren Fall an das CGVS/CGRA. Das CGVS/CGRA lädt Sie dann zu einem persönlichen Gespräch ein.

Wenn Belgien das Land ist, das für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Schutz zuständig ist, leitet das Ausländeramt Ihren Fall an das (CGVS/CGRA) weiter.

Das CGVS/CGRA ist eine unabhängige Behörde, die den Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz gewährt oder verweigert. Bevor es eine Entscheidung trifft, lädt das CGVS/CGRA Sie in seinen Sitz ein („Vorladung“). Sie können dann im sog. „persönlichen Gespräch“ erklären, warum Sie Ihr Herkunftsland verlassen haben.