Antrag auf Sonderaufenthaltsrecht für unbegleitete Minderjährige
Neben dem Asylverfahren gibt es auch ein Aufenthaltsrechtsverfahren speziell für unbegleitete Minderjährige. Berate dich mit deinem Vormund darüber, ob dieses Verfahren eine gute Option für dich ist.
Was ist der Antrag auf Sonderaufenthaltsrecht?
- Dein Vormund reicht den Antrag auf ein Sonderaufenthaltsrecht ein. Dein Vormund stellt dir Fragen über dein Herkunftsland, deine Familienmitglieder und deine Ausweispapiere. Versuche, die Fragen so gut wie möglich zu antworten.
- Das Ausländeramt lädt dich und deinen Vormund zu einem Gespräch in Brüssel ein. Manchmal lädt das Ausländeramt auch Freunde oder Bekannte von dir ein, die deine Situation in Belgien besser erklären können.
- Während des Gesprächs kannst du frei über deine Situation und deine Wünsche für die Zukunft sprechen. Bei dem Gespräch sind dein Vormund und ein Dolmetscher anwesend. Auch dein Rechtsanwalt kann anwesend sein.
Entscheidung im Antragsverfahren für das Sonderaufenthaltsrecht
Nach dem Gespräch suchen wir nach einer dauerhaften Lösung für deine Situation. Du hast drei Möglichkeiten.
- Wiedervereinigung mit deinen Eltern in dem Land, in dem diese sich aufhalten
- Rückkehr in dein Herkunftsland oder ein Drittland, in dem du bleiben kannst. Das Ausländeramt stellt eine Rückführungsanordnung aus.
- Legaler Wohnsitz in Belgien
Wohnsitz in Belgien
Wenn du nach dem Verfahren in Belgien bleiben darfst, erhältst du eine befristete Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. In dieser Zeit kannst du dir ein Leben in Belgien aufbauen: zur Schule gehen, die Sprache lernen, Freundschaften knüpfen usw.
Einen Monat vor Ablauf der Erlaubnis stellt dein Vormund einen neuen Antrag und erstattet Bericht über dein Leben in Belgien (familiäre und schulische Situation, Beherrschung der Sprache).
Nach drei Jahren kannst du eine (unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung für Belgien erhalten.
Brauchst du weitere Informationen oder Hilfe?
Auf der Website des Ausländeramts findet dein Vormund Informationen über den Antrag auf Sonderaufenthaltsrecht.
Kontaktiere das Ausländeramt.