Privatsphäre
In Belgien werden Ihre Privatsphäre und Ihr Familienleben respektiert. Nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn sich jemand in einer Notsituation befindet, darf jemand in Ihr Privatleben eindringen.
Schweigepflicht
Sie können Ihrem Arzt oder Ihrem Sozialarbeiter ein Geheimnis anvertrauen. Diese dürfen das Geheimnis niemandem weitererzählen. Nur wenn sich jemand in einer Notsituation befindet, dürfen diese ihre Schweigepflicht brechen.
Fotos und Videos
Fotos und Videos von Ihnen und anderen Menschen unterliegen Bildrechten. Das bedeutet, dass Sie bei jedem Bild einer Person, die Einwilligung dieser Person(en) einholen müssen, die Sie fotografieren oder filmen möchten. Andere Personen müssen Sie um Erlaubnis fragen, bevor sie Sie fotografieren oder filmen dürfen.
Dazu müssen Sie ebenfalls Ihre Erlaubnis geben bzw. um die Erlaubnis der Person in dem Foto oder Video fragen.
Ihre personenbezogenen Daten
Andere Personen dürfen Ihre personenbezogenen Daten sammeln, verwenden und übertragen, wenn Sie Ihnen die Erlaubnis dazu geben. In manchen Fällen muss eine Einrichtung Sie nicht um Erlaubnis bitten. Zum Beispiel wenn eine Regierungsbehörde ihre Aufgaben nicht ohne diese Informationen ausführen kann oder wenn das Gesetz dies vorsieht.
Einige Beispiele:
- die Informationen, die Sie dem DVZ/OE und dem CGVS/CGRA zur Verfügung stellen
- der Körperscan am Flughafen (aus Sicherheitsgründen)
- die Weitergabe Ihrer Blutgruppe für eine Operation (für Ihre Gesundheit)
Ihre Rechte
Wenn Sie der Sammlung, Verwendung oder Übertragung Ihrer Daten zugestimmt haben, können Sie Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Zu diesem Zeitpunkt werden Ihre Daten gelöscht.
Sie können jede Organisation fragen, welche Informationen sie über Sie gespeichert hat. Sie können auch fragen, was sie mit diesen Daten machen. Jede Organisation ist rechtlich verpflichtet, Sie darüber zu informieren.
Ihre Unterkunft und Ihre Korrespondenz
Ihre eigene Unterkunft und Ihre Korrespondenz (E-Mails, Briefe) sind privat. Die Regierung darf sich hier nur einmischen:
- wenn die öffentliche Sicherheit oder das wirtschaftliche Wohlergehen gefährdet sind
- um Verbrechen zu verhindern
- um die Gesundheit, Moral, Rechte und Freiheiten von anderen zu schützen.