Familienzusammenführung

Sie wurden als Flüchtling anerkannt oder haben subsidiären Schutz erhalten und möchten, dass Ihre Familie nach Belgien kommt. Das ist möglich, aber es gibt eine Reihe strenger Regeln. Bitten Sie um juristischen Rat, bevor Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Welche Familienmitglieder können kommen?

Über die Familienzusammenführung können die folgenden Familienmitglieder das Recht auf Bleibe in Belgien erhalten:

  • Ihr Ehepartner oder legal eingetragener Partner
  • Ihr minderjähriges Kind
  • Ihr erwachsenes Kind, das eine Behinderung hat
  • Ihre Eltern, wenn Sie ein unbegleiteter Minderjähriger sind

Bedingungen für die Familienzusammenführung

Bevor Ihre Familie nach Belgien kommen kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Sie müssen Dokumente in Belgien und in Ihrem Herkunftsland anfordern und sie übersetzen lassen. Die wichtigsten sind:

  • Reisedokumente
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Auszug aus dem Strafregister
  • Ärztliche Bescheinigungen

Das Verfahren für eine Familienzusammenführung ist teuer! Bitten Sie um juristischen Rat von einem Anwalt, wenn Sie nicht wissen, wie Sie die Dokumente beschaffen können.

Beantragen Sie die Familienzusammenführung innerhalb des ersten Jahrs, nachdem Sie Ihren Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz erhalten haben. Nach einem Jahr müssen Sie weitere Bedingungen erfüllen:

  • Ausreichende Unterbringung für Ihre Familie
  • Angemessene Mittel für den Lebensunterhalt (ein Gehalt)
  • Krankenversicherung

Verfahrensweise

Das Verfahren dauert zwischen 9 und 15 Monaten. Sie können die Familienzusammenführung im Ausland oder in Belgien beantragen.

  • Im Ausland
    Sie müssen Ihren Antrag bei einer belgischen Botschaft einreichen. Das Ausländeramt entscheidet, ob Ihr Familienmitglied ein Visum erhalten kann. Mit einem Visum kann Ihre Familie nach Belgien reisen. Beachten Sie: Das Visum bedeutet nicht, dass Ihr Antrag auf Familienzusammenführung genehmigt wurde!
  • In Belgien
    Wenn sich Ihre Familie bereits in Belgien befindet, müssen Sie Ihren Antrag in der Gemeinde stellen, in der Sie gemeldet sind. Die Gemeinde sendet Ihren Antrag an das Ausländeramt. Das Ausländeramt trifft eine Entscheidung.

Brauchen Sie weitere Informationen oder Hilfe?

Lassen Sie sich von einem Anwalt rechtlich beraten, bevor Sie das Verfahren für eine Familienzusammenführung beginnen.