Begleitete Minderjährige und das Asylverfahren

Sie haben in Belgien einen Antrag auf internationalen Schutz (Asylantrag) gestellt und haben Ihre Kinder mitgebracht. Belgien berücksichtigt auch Ihre Kinder.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über begleitete Minderjährige. Dies ist ein Minderjähriger (jünger als 18 Jahre), der sich zusammen mit seinen Eltern oder einem (gesetzlichen) Vertreter in Belgien aufhält.

Eine Entscheidung für Sie und Ihre Kinder

Im Allgemeinen durchläuft ein Kind das gleiche Asylverfahren wie seine Eltern. Die Entscheidung, die das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose (GKFS) trifft, gilt ebenso für Sie wie für Ihre Familienmitglieder: Ihre Frau oder Ihren Mann und auch Ihre Kinder.

Bringen Sie Ihre Kinder zum Gespräch mit dem GKFS nicht mit

Haben Sie eine Einladung zum Gespräch beim GKFS erhalten? Bringen Sie Ihre Kinder nicht mit. Während der Anhörung müssen Sie sich konzentrieren und viele Fragen beantworten. Die Befragung dauert mehrere Stunden.

  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder in der Schule bleiben können
  • Bitten Sie Ihre Familie, Freunde oder Bekannte, auf Ihre Kinder aufzupassen
  • Wenn Sie Ihre Kinder zur Befragung mitbringen, muss ein Elternteil im Wartezimmer bleiben, während der andere Elternteil befragt wird.

Anhörung des Kindes

Das GKFS kann Ihr Kind einladen. Auch Ihr Kind kann zu einer Anhörung gebeten werden.

Dies ist ein Gespräch mit Ihrem Kind, es ist keine Befragung. Das GKFS hat nicht die Absicht, Ihre Geschichte zu überprüfen, indem es Ihr Kind befragt.

Die Eltern können bei der Anhörung des Kindes nicht anwesend sein. Ein Rechtsanwalt muss anwesend sein. Eine Vertrauensperson, die eine berufliche Beziehung zu Ihrem Kind hat, kann ebenfalls anwesend sein.

Asylantrag eines begleiteten Minderjährigen

Auch ein Kind kann einen Antrag auf internationalen Schutz stellen. In diesem Fall berücksichtigt das GKFS bei seiner Entscheidung die persönlichen Gründe des Kindes.