Begleitete Minderjährige und das Asylverfahren
Sie haben einen Antrag auf internationalen Schutz (Asylantrag) in Belgien gestellt und haben Ihre Kinder mitgebracht. Belgien berücksichtigt Ihre Kinder.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu begleiteten Minderjährigen. Hierbei handelt es sich um Minderjährige (jünger als 18), die zusammen mit ihren Eltern oder einem (legalen) Vertreter in Belgien bleiben.
Eine Entscheidung für Sie und Ihre Kinder
Im Allgemeinen folgt ein Kind dem gleichen Asylverfahren wie seine Eltern. Die Entscheidung des CGVS/CGRA gilt für Sie und für Ihre Familienmitglieder: Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann und Ihre Kinder.
Bringen Sie Ihre Kinder nicht mit zu dem Gespräch mit dem CGVS/CGRA
Haben Sie eine Einladung für das Gespräch beim CGVS/CGRA erhalten? Bringen Sie nicht Ihre Kinder mit. Während des Gesprächs müssen Sie sich auf sich selbst konzentrieren und viele Fragen beantworten. Das Gespräch dauert mehrere Stunden.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Kinder in der Schule bleiben können.
- Bitten Sie Familie, Freunde oder Bekannte, sich um Ihre Kinder zu kümmern.
- Wenn Sie Ihre Kinder mit zu dem Gespräch bringen, muss ein Elternteil im Wartezimmer bleiben, während der andere Elternteil befragt wird.
Anhörung des Kindes
Der CGVS/CGRA kann Ihr Kind einladen. Ihr Kind kann bitten, dass es auch angehört wird.
Dies ist ein Gespräch mit Ihrem Kind, keine Befragung. Das CGVS/CGRA plant nicht, Ihre Geschichte zu prüfen, indem Ihr Kind angehört wird.
Asylantrag durch einen begleiteten Minderjährigen
Ein Kind kann ebenfalls internationalen Schutz beantragen. In diesem Fall berücksichtigt das CGVS/CGRA die eigenen Gründe des Kindes, um eine Entscheidung zu treffen.
Das Recht auf Aufnahme kann eingeschränkt sein, wenn ein Asylantrag durch eine minderjährige Person in ihrem eigenen Namen gestellt wird, nachdem ein zuvor gestellter Antrag, der durch die Eltern/den Vormund eingereicht wurde, abgelehnt wurde.