18 Jahre alt – was nun?
Der Tag, an dem du 18 Jahre alt wirst, ist ein wichtiger Moment in deinem Leben. Du bist dann kein unbegleiteter Minderjähriger mehr und das hat Folgen für deinen Antrag auf Sonderaufenthaltsrecht und deine Aufnahme in Belgien.
Was ändert sich, wenn du 18 wirst? Das hängt von deinem Aufenthaltsrechtsverfahren ab:
- Du hast keinen legalen Wohnsitz. Bis zum Alter von 18 Jahren kannst du ohnehin in Belgien bleiben. Selbst wenn du keine Aufenthaltserlaubnis hast oder wenn du keinen Asylantrag gestellt hast. Wenn du 18 wirst, ändert sich das. Du musst das Aufnahmezentrum verlassen und kannst nicht länger in Belgien bleiben.
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Du hast noch keine Entscheidung über dein Aufenthaltsrecht in Belgien erhalten. Wenn du 18 wirst, musst du in ein Aufnahmezentrum für Erwachsene wechseln. Oft ist es dasselbe Aufnahmezentrum, in dem du bereits bist. Von diesem Moment an wird die Vorgehensweise für ein Asylverfahren für erwachsene Asylsuchende befolgt. Da du nun 18 bist, ist dein Vormund nicht mehr länger für dich zuständig.
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Du bist als Flüchtling anerkannt oder du hast subsidiären Schutz erhalten. Wenn du 18 bist und eine Aufenthaltserlaubnis hast, kannst du alleine leben. Du erhältst soziale Unterstützung oder Sozialhilfe (eine staatliche Unterstützung zur Sicherung des Existenzminimums) vom CPAS/OCMW. Dein Vormund ist nicht mehr länger für dich zuständig. Allein zu leben, ist nicht so einfach. Wenn du Probleme oder Fragen hast, bitte deinen Betreuer um Hilfe.