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Asylsuchende können in Belgien vier Monate nach Einreichung ihres Antrags arbeiten. Anerkannte Flüchtlinge dürfen, genau wie Belgier, uneingeschränkt arbeiten.
Haben Sie einen ausländischen Studienabschluss? NARIC Flandes erkennt ausländische Studienabschlüsse für Personen an, die in Flandern arbeiten oder studieren möchten.
Während Ihres Asylverfahrens dürfen Sie nicht ins Ausland reisen. Wenn Ihnen der Flüchtlingsstatus gewährt wurde, dürfen Sie wieder reisen, aber nicht in Ihr Herkunftsland.
Die Beantragung von internationalem Schutz (Asyl) in Belgien ist manchmal kompliziert. Sie können einen Sozialarbeiter, eine Organisation oder einen Anwalt um Hilfe bitten.
In bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen können die belgischen Autoritäten ausländische Staatsangehörige in einer Gewahrsamseinrichtung festhalten.
Zu Beginn Ihres Asylverfahrens müssen Sie Ihre Identitätsdokumente (Pass, Ausweis) an das Ausländeramt oder das CGRA/CGVS übergeben.