Kann jeder ausländische Staatsangehörige Asyl in Belgien beantragen?
Ja, jeder ausländische Staatsangehörige, der nach Belgien kommt, kann bei den belgischen Behörden einen Antrag auf internationalen Schutz (Asylantrag) stellen.
In sehr seltenen Fällen kann das CGVS/CGRA einen ausländischen Staatsangehörigen vom Asylverfahren ausschließen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat oder eine Bedrohung für die belgische Gesellschaft darstellt.