Betreutes unabhängiges Wohnen

Bist du anerkannter Flüchtling und älter als 16? Dann kannst du beantragen, alleine zu leben.

Möchtest du gerne unabhängig leben? Dann können du und dein Vormund einen Antrag auf betreutes unabhängiges Wohnen stellen. Das bedeutet, dass du allein in einer Wohnung lebst.

Um allein zu leben, musst du eine Reihe von Bedingungen erfüllen:

  • Du musst älter als 16 sein.
  • Du bist als Flüchtling anerkannt, hast subsidiären Schutz erhalten oder besitzt eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als drei Monaten.
  • Du lebst sein mindestens vier Monaten (langer Aufenthalt) in einem Aufnahmezentrum.
  • Du bist unabhängig genug, um allein zu leben.

Du darfst nur dann in eine Wohnung ziehen, wenn das Aufnahmezentrum sein Einverständnis erteilt hat, dass du allein leben kannst.

Die Fedasil wählt einen geeigneten Platz zum Leben für dich aus.

Hilfe beim betreuten unabhängigen Wohnen

Wenn du allein lebst, erhältst du als unbegleiteter Minderjähriger zusätzliche Hilfe.

  • Ein persönlicher Betreuer hilft dir in praktischen Angelegenheiten: die Suche nach einer Ausbildung oder Arbeitsstelle, Bezahlung von Rechnungen usw. Dein Betreuer hilft dir auch bei Freizeitaktivitäten und dabei, Kontakt zu deiner Familie herzustellen und neue Freunde zu finden.