Ehe und andere Beziehungen

In Belgien gilt die freie Wahl des Ehepartners. Sie entscheiden, ob und wen Sie heiraten möchten. In unserem Land dürfen auch Personen des gleichen Geschlechts einander heiraten. Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Ehe in Belgien

  • Die Ehe ist eine freie Wahl. In Belgien können Sie den Partner heiraten, den Sie selbst wählen. Zwangsheirat – wenn mindestens einer der Ehepartner gegen seinen Willen zur Ehe gezwungen wird – ist die Ehe ungültig und unrechtmäßig.
  • Um zu heiraten, müssen beide Partner mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Ein Mann und eine Frau können heiraten, aber auch zwei Frauen bzw. zwei Männer können einander heiraten.
  • Die Ehe zwischen verwandten Partnern ist nicht immer erlaubt. Ihren Bruder oder Ihre Schwester, Ihren Vetter oder Ihre Kusine bzw. Ihren Onkel oder Ihre Tante dürfen Sie nicht heiraten.
  • Wenn einer der Partner mit dem alleinigen Ziel heiratet, das Aufenthaltsrecht zu erlangen, und mit dem Partner nicht zusammenlebt, ist dies eine Scheinehe. Der Beamte der Gemeinde kann sich weigern, eine Ehe zu schließen, wenn er der Überzeugung ist, dass es sich um eine Scheinehe handelt.
  • Die Ehe ist nur offiziell, wenn Sie vor dem Gesetz heiraten (Zivilehe). Ehen werden im Rathaus geschlossen. Sie sind nicht verpflichtet, eine religiöse Ehe zu führen, können dies aber, wenn Sie möchten.
Ehe vor dem Gesetz

Lebensgemeinschaft

Männer und Frauen können in Belgien eine Lebensgemeinschaft bilden und eine gemeinsame Wohnung und gemeinsame Kinder haben, ohne verheiratet zu sein. Es ist möglich, einen Vertrag zu schließen, sodass die Partner vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Verheiratete haben. Dieser Vertrag ist ein Lebensgemeinschaftsvertrag.

Beziehungen in Belgien

  • In Belgien heiraten immer weniger Menschen.
  • Außerdem haben Belgier weniger Kinder als in der Vergangenheit. Häufig ist das eine bewusste Entscheidung.
  • Einige Paare trennen sich (lassen sich scheiden) und leben getrennt mit ihren Kindern.
  • Wenn ein Elternteil mit Kindern (eine Einelternfamilie) eine Lebensgemeinschaft mit einem anderen Elternteil und dessen Kindern bildet, formen sie eine neu zusammengesetzte Familie.