Ihre rechte und pflichten bei der Aufname
Unter Aufnahme versteht man die Unterstützung, die Sie als Antragstellende(r) erhalten, während die Behörden Ihren Antrag auf internationalen Schutz prüfen.
Dazu gehören die Rechte und Pflichten bei der Aufnahme, die in dieser Broschüre erklärt werden.
Diese Informationen sind wichtig für Sie, wenn
- Sie volljährig (18 Jahre oder älter) sind;
- Sie internationalen Schutz (auch „Asyl“ genannt) in Belgien beantragt haben und jetzt Antragstellende oder Antragstellender sind.
Es gibt auch eine Broschüre für unbegleitete Minderjährige
Diese Informationen sind wichtig für dich, wenn …
- du jünger als 18 Jahre bist,
- du ohne deine Eltern hierher gekommen bist – also allein oder mit anderen Familienmitgliedern,
- du in Belgien Asyl (auch „internationaler Schutz“ genannt) beantragt hast.
