Sie leben nicht in einem Aufnahmezentrum

Wenn Sie während der Prüfung Ihres Asylantrags nicht in einem Aufnahmezentrum leben, erhalten Sie keine finanzielle Unterstützung. Sie haben das Recht auf medizinische Unterstützung.

Für die Zeit, in der Belgien Ihren Antrag auf internationalen Schutz prüft, erhalten Sie eine Unterkunft an einem Aufnahmeort, bei dem es sich häufig um ein Aufnahmezentrum von Fedasil oder dem Roten Kreuz handelt. Die belgische Regierung zahlt für Ihre Nahrungsmittel und Ihre Unterbringung.

Aus den folgenden Gründen bleiben Sie möglicherweise nicht in einem Aufnahmezentrum (Code 207 „Nicht erschienen“):

  • Sie entscheiden sich, nicht in einem Aufnahmezentrum zu leben: Sie haben eine eigene Unterkunft oder können bei Familie oder Freunden leben. Daher leben Sie unter einer Privatadresse.
  • Fedasil hat Ihnen keinen Aufnahmeplatz bereitgestellt: Sie haben kein Anrecht auf einen Aufnahmeplatz.

Welche Unterstützung erhalten Sie als Asylsuchender, wenn Sie nicht in einem Aufnahmezentrum leben?

  • Sie müssen für Ihre eigene Nahrung und Unterkunft sorgen.
  • Sie müssen für Ihre eigene finanzielle Unterstützung sorgen.
  • Sie haben das Recht auf medizinische Unterstützung.

Ziehen Sie um? Informieren Sie den Asyldienst.

Ziehen Sie zu einer anderen Privatadresse um? Stellen Sie sicher, dass Sie den Asyldiensten (DVZ/OE und CGVS/CGRA) mit dem Formular Ihre neue Adresse geben.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation in Belgien?
Sie können im Fedasil Info Point Fragen zu rechtlichen Angelegenheiten, zu Ihrem Asylverfahren, zu Arbeit, Bildung und Ausbildung, Verwaltungsverfahren, Hilfe bei der Rückkehr, medizinischer und psychologischer Hilfe und zu materieller Unterstützung stellen.

Sie können hier nicht nach einem Aufnahmeplatz fragen. Hierfür müssen Sie sich in der Warteliste für eine Aufnahme registrieren.


Fedasil Info Point

Der Fedasil Info Point ist von Montag bis Freitag, 9:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.

Rue Héger-Bordet 3, 1000 Brüssel

T: 0800 32 746  (von 13:00 bis 16:00)